Art. 2 Stmk. FischG 2000 (weggefallen)

Steiermärkisches Fischereigesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.05.2014 bis 31.12.9999
Fischerkarten und ermäßigte Fischerkarten, welche vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Stammfassung dieses Gesetzes für eine vierjährige Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Ausstellungszeitraum ihre GültigkeitArt. 2 Stmk. FischG 2000 (weggefallen) seit 16.05.2014 weggefallen.

Stand vor dem 15.05.2014

In Kraft vom 01.10.2005 bis 15.05.2014
Fischerkarten und ermäßigte Fischerkarten, welche vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Stammfassung dieses Gesetzes für eine vierjährige Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Ausstellungszeitraum ihre GültigkeitArt. 2 Stmk. FischG 2000 (weggefallen) seit 16.05.2014 weggefallen.

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