Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (StFGPG) Fundstelle

Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuer- und Gefahrenpolizei (Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – StFGPG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 12/2012 (XVI. GPStLT RV EZ 761/1 AB EZ 761/5)

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Allgemeines

§ 2

Feuerpolizei

§ 3

Gefahrenpolizei

§ 4

Örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei

§ 5

Überörtliche Feuerpolizei

2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

§ 6

Allgemeine Pflichten

§ 7

Verbrennen im Freien

§ 8

Feuerstätten

§ 9

Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen

§ 10

Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe

§ 11

Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung

§ 12

Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen

§ 13

Lagerung von Heiz- und Brennstoffen

§ 14

Lagerung in offenen Dachräumen

§ 15

Ausschmückung von Räumen

§ 16

Fluchtwege und Freiflächen

§ 17

Betriebsbrandschutz

3. Abschnitt
Feuerbeschau

§ 18

Zweck der Feuerbeschau

§ 19

Organisation der Feuerbeschau

§ 20

Durchführung der Feuerbeschau, Verfahren

§ 21

Feuerpolizeiliche Überprüfung (Nachbeschau)

4. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung

§ 22

Pflichten der Gemeinde

§ 23

Öffentliche Alarmeinrichtung

§ 24

Verpflichtungen bei baulichen Anlagen

5. Abschnitt
Bekämpfung von Bränden und Gefahren

§ 25

Verpflichtung zur Meldung

§ 26

Einsatzleitung

§ 27

Sicherheitsvorkehrungen

§ 28

Pflicht zur Hilfeleistung

§ 29

Mitwirkung der Sicherheitsbehörden

§ 30

Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 31

Eigener Wirkungsbereich

§ 32

Verweise

§ 33

Strafbestimmungen

§ 34

Übergangsbestimmung

§ 35

Inkrafttreten

§ 35a

Inkrafttreten von -Novellen

§ 36

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 18.02.2012 bis 31.12.2013

Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuer- und Gefahrenpolizei (Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – StFGPG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 12/2012 (XVI. GPStLT RV EZ 761/1 AB EZ 761/5)

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Allgemeines

§ 2

Feuerpolizei

§ 3

Gefahrenpolizei

§ 4

Örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei

§ 5

Überörtliche Feuerpolizei

2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

§ 6

Allgemeine Pflichten

§ 7

Verbrennen im Freien

§ 8

Feuerstätten

§ 9

Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen

§ 10

Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe

§ 11

Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung

§ 12

Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen

§ 13

Lagerung von Heiz- und Brennstoffen

§ 14

Lagerung in offenen Dachräumen

§ 15

Ausschmückung von Räumen

§ 16

Fluchtwege und Freiflächen

§ 17

Betriebsbrandschutz

3. Abschnitt
Feuerbeschau

§ 18

Zweck der Feuerbeschau

§ 19

Organisation der Feuerbeschau

§ 20

Durchführung der Feuerbeschau, Verfahren

§ 21

Feuerpolizeiliche Überprüfung (Nachbeschau)

4. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung

§ 22

Pflichten der Gemeinde

§ 23

Öffentliche Alarmeinrichtung

§ 24

Verpflichtungen bei baulichen Anlagen

5. Abschnitt
Bekämpfung von Bränden und Gefahren

§ 25

Verpflichtung zur Meldung

§ 26

Einsatzleitung

§ 27

Sicherheitsvorkehrungen

§ 28

Pflicht zur Hilfeleistung

§ 29

Mitwirkung der Sicherheitsbehörden

§ 30

Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 31

Eigener Wirkungsbereich

§ 32

Verweise

§ 33

Strafbestimmungen

§ 34

Übergangsbestimmung

§ 35

Inkrafttreten

§ 35a

Inkrafttreten von -Novellen

§ 36

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten