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Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 18 Abs. 2 Z 1, des § 29 Abs. 2 und des § 33 Abs. 1 Z 1 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 18 Abs. 2 Z 1, des § 29 Abs. 2 und des § 33 Abs. 1 Z 1 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013