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Legende:
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Erzeugerinnen/Erzeuger und Netzbetreiberinnen/NetzbetreiberElektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, Netzzugangsberechtigte, ihre eigenen Betriebsstättenzur Errichtung und Konzernunternehmen überzum Betrieb von Direktleitungen zu versorgenberechtigt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007
Erzeugerinnen/Erzeuger und Netzbetreiberinnen/NetzbetreiberElektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, Netzzugangsberechtigte, ihre eigenen Betriebsstättenzur Errichtung und Konzernunternehmen überzum Betrieb von Direktleitungen zu versorgenberechtigt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007