§ 40 Stmk. ElWOG 2005 Allgemeine Bedingungen

Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.09.2011 bis 31.12.9999

(1) Die Ausübung der Tätigkeit einer/eines Bilanzgruppenverantwortlichen und die Arbeit der Bilanzgruppe ist durch Verträge auf Basis allgemeiner Bedingungen (Marktregeln) zu regeln.

(2) Die allgemeinen Bedingungen der Bilanzgruppenverantwortlichen sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Energie-Control GmbHRegulierungsbehörde. Die Genehmigung ist unter Auflagen zu erteilen, falls dies zur Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes notwendig ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2011

Stand vor dem 19.09.2011

In Kraft vom 17.08.2005 bis 19.09.2011

(1) Die Ausübung der Tätigkeit einer/eines Bilanzgruppenverantwortlichen und die Arbeit der Bilanzgruppe ist durch Verträge auf Basis allgemeiner Bedingungen (Marktregeln) zu regeln.

(2) Die allgemeinen Bedingungen der Bilanzgruppenverantwortlichen sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Energie-Control GmbHRegulierungsbehörde. Die Genehmigung ist unter Auflagen zu erteilen, falls dies zur Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes notwendig ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2011

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