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(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:
1. | Verordnung 2009/713/EG, | |||||||||
2. | Verordnung 2009/714/EG. |
(2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1. | Richtlinie 2009/72/EG, | |||||||||
2. | Richtlinie 2004/8/EG, | |||||||||
3. | Richtlinie | |||||||||
4. | Richtlinie 2009/28/EG, | |||||||||
5. | Richtlinie 2006/123/EG, | |||||||||
6. | Richtlinie 98/34/EG. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 89/2011, LGBl. Nr. 25/2018
(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:
1. | Verordnung 2009/713/EG, | |||||||||
2. | Verordnung 2009/714/EG. |
(2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1. | Richtlinie 2009/72/EG, | |||||||||
2. | Richtlinie 2004/8/EG, | |||||||||
3. | Richtlinie | |||||||||
4. | Richtlinie 2009/28/EG, | |||||||||
5. | Richtlinie 2006/123/EG, | |||||||||
6. | Richtlinie 98/34/EG. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 89/2011, LGBl. Nr. 25/2018