§ 14 StDWG

Steiermärkisches Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2022 bis 31.12.9999

Verweise auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Richtlinie 2003/98/EG: Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 2003, S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27. 6. 2013 S. 1.

1.

Richtlinie 2008/114/EG: Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75;

2.

Richtlinie (EU) 2019/1024: Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 172 vom 26.06.2019, S. 56.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2015, LGBl. Nr. 12/2022

Stand vor dem 28.01.2022

In Kraft vom 18.07.2015 bis 28.01.2022

Verweise auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Richtlinie 2003/98/EG: Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 2003, S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27. 6. 2013 S. 1.

1.

Richtlinie 2008/114/EG: Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75;

2.

Richtlinie (EU) 2019/1024: Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 172 vom 26.06.2019, S. 56.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2015, LGBl. Nr. 12/2022

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