§ 27 Stmk. BSOG 1979 Berechnung der Schülerzahlen

Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.08.1999 bis 31.12.9999

Für die Ermittlung der Gesamtschülerzahl sind folgende Stichtage maßgebend:

a) bei ganzjährigen Berufsschulen der 15.Dezember,

a)

bei ganzjährigen Berufsschulen der 15.Dezember,

b) bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Beginn der 2.Schulwoche jedes Lehrganges,

b)

bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Beginn der 2.Schulwoche jedes Lehrganges,

c) bei saisonmäßigen Berufsschulen der Beginn des 2.Schulmonates der jeweiligen Schulsaison.

c)

(Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999

Stand vor dem 30.08.1999

In Kraft vom 06.11.1979 bis 30.08.1999

Für die Ermittlung der Gesamtschülerzahl sind folgende Stichtage maßgebend:

a) bei ganzjährigen Berufsschulen der 15.Dezember,

a)

bei ganzjährigen Berufsschulen der 15.Dezember,

b) bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Beginn der 2.Schulwoche jedes Lehrganges,

b)

bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Beginn der 2.Schulwoche jedes Lehrganges,

c) bei saisonmäßigen Berufsschulen der Beginn des 2.Schulmonates der jeweiligen Schulsaison.

c)

(Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999

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