§ 24 StBHG (weggefallen)

Steiermärkisches Behindertengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999
Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes gemäß § 8 Abs. 4 § 24 StBHGergibt sich aus der Differenz zwischen den monatlichen Kosten für das kostengünstigste, der Behinderung angepasste, zumutbare Verkehrsmittel und den Fahrtkosten, die ein Mensch ohne Behinderung monatlich für die Erreichung des Arbeitsplatzes aufzuwenden hat seit 31.08.2014 weggefallen. Als Höchstgrenze gilt der eineinhalbfache Richtsatz gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 lit. a.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

Stand vor dem 31.08.2014

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.08.2014
Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes gemäß § 8 Abs. 4 § 24 StBHGergibt sich aus der Differenz zwischen den monatlichen Kosten für das kostengünstigste, der Behinderung angepasste, zumutbare Verkehrsmittel und den Fahrtkosten, die ein Mensch ohne Behinderung monatlich für die Erreichung des Arbeitsplatzes aufzuwenden hat seit 31.08.2014 weggefallen. Als Höchstgrenze gilt der eineinhalbfache Richtsatz gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 lit. a.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

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