§ 26 StBHG (weggefallen)

Steiermärkisches Behindertengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999
Ein Mensch mit Behinderung erhält jenen Betrag als Hilfe zum Lebensunterhalt, der sein Gesamteinkommen gemäß § 11 § 26 StBHGauf den Richtsatz gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 ergänzt seit 31.08.2014 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

Stand vor dem 31.08.2014

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.08.2014
Ein Mensch mit Behinderung erhält jenen Betrag als Hilfe zum Lebensunterhalt, der sein Gesamteinkommen gemäß § 11 § 26 StBHGauf den Richtsatz gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 ergänzt seit 31.08.2014 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

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