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(2) Leben mit dem anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung noch weitere Personen in der Wohnung in Haushaltsgemeinschaft, denengegenüber er keine Unterhaltsverpflichtung gemäß § 140 ABGB§ 28 StBHG hat, so ist der Mietzins nur anteilig je nach Anzahl der Personen der Berechnung gemäß Absseit 31.08.2014 weggefallen. 1 zugrunde zu legen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007
(2) Leben mit dem anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung noch weitere Personen in der Wohnung in Haushaltsgemeinschaft, denengegenüber er keine Unterhaltsverpflichtung gemäß § 140 ABGB§ 28 StBHG hat, so ist der Mietzins nur anteilig je nach Anzahl der Personen der Berechnung gemäß Absseit 31.08.2014 weggefallen. 1 zugrunde zu legen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007