§ 42a StBHG (weggefallen)

Steiermärkisches Behindertengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Berufungen sind binnen vier Wochen bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat§ 42a StBHG seit 31.12.2013 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.12.2013
Berufungen sind binnen vier Wochen bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat§ 42a StBHG seit 31.12.2013 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

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