Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000 (St.-BSG) Fundstelle

Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Gesetz vom 14. Dezember 1999 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000 – St.-BSG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2000 (XIII. GPStLT EZ 910 Blg.Nr. 163)

Änderung

LGBl. Nr. 5/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3290/1 AB EZ 3290/4)

LGBl. Nr. 151/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 3083/1 AB EZ 3083/5) (CELEX-Nr. 32003L0088)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück – Gemeinsame Bestimmungen

1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung); Festlegung von Maßnahmen

§ 5

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

§ 6

Einsatz der Bediensteten

§ 7

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 8

Koordination

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Information

§ 12

Unterweisung

§ 13

Pflichten der Bediensteten

§ 14

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 15

Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

2. Abschnitt – Arbeitsstätten und Baustellen

§ 16

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 17

Arbeitsstätten in Amtsgebäuden

§ 18

Arbeitsräume und sonstige Betriebsräume

§ 19

Arbeitsstätten im Freien und Baustellen

§ 20

Brandschutz

§ 21

Erste Hilfe

§ 22

Sanitäre Vorkehrungen in Amtsgebäuden

§ 23

Sozialeinrichtungen in Amtsgebäuden

§ 24

Nichtraucherschutz

3. Abschnitt – Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

§ 25

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 26

Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 27

Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 28

Einsatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 29

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 30

Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung

§ 31

Grenzwerte

§ 32

Messungen

§

33 Verzeichnis der Bediensteten

4. Abschnitt – Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 35

Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 36

Handhabung von Lasten

§ 37

Lärm

§ 38

Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 39

Bildschirmarbeitsplätze

§ 40

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 41

Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung

5. Abschnitt – Gesundheitsüberwachung

§ 42

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 43

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 44

Sonstige besondere Untersuchungen

§ 45

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 46

Pflichten des Dienstgebers

6. Abschnitt – Präventivdienste

§ 46a

Betreuung durch Präventivfachkräfte und andere geeignete Fachkräfte

§ 47

Beauftragung von Sicherheitsfachkräften

§ 48

Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

§ 49

Beauftragung von Arbeitsmedizinern

§ 50

Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner

§ 50a

Sonstige Fachleute

§ 51

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Überwachung (Erstbegehung, wiederholte Begehung)

II. Hauptstück – Durchführung des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände mit Ausnahme der Stadt Graz

§ 52 Bedienstetenschutzkommission
§ 53 Überprüfung
2. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz

§ 54§ 52

Grazer Bedienstetenschutzkommission

§ 55§ 53

Überprüfung

2. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz

§ 54

Grazer Bedienstetenschutzkommission

§ 55

Überprüfung

3. Abschnitt – Gemeinsame Bestimmungen für die Kommissionen gemäß §§ 52 und 54

§ 56

Ersatzmitglieder, Bestellung, Wahl des Vorsitzenden, Unabhängigkeit

§ 57

Geschäftsordnung der Kommissionen

§ 58

Rechte der Kommission

§ 59

Sofortige Abhilfe

§ 60

Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung und dem Landtag

§ 61

Durchführungsbestimmungen

§ 62

Auflegen der Vorschriften

III. Hauptstück – Schlussbestimmungen

§ 63

Verweisung auf andere Gesetze

§ 64

Übergangsbestimmungen

§ 65

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 66

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.05.2000 bis 31.12.2014

Gesetz vom 14. Dezember 1999 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000 – St.-BSG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2000 (XIII. GPStLT EZ 910 Blg.Nr. 163)

Änderung

LGBl. Nr. 5/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3290/1 AB EZ 3290/4)

LGBl. Nr. 151/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 3083/1 AB EZ 3083/5) (CELEX-Nr. 32003L0088)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück – Gemeinsame Bestimmungen

1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung); Festlegung von Maßnahmen

§ 5

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

§ 6

Einsatz der Bediensteten

§ 7

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 8

Koordination

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Information

§ 12

Unterweisung

§ 13

Pflichten der Bediensteten

§ 14

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 15

Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

2. Abschnitt – Arbeitsstätten und Baustellen

§ 16

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 17

Arbeitsstätten in Amtsgebäuden

§ 18

Arbeitsräume und sonstige Betriebsräume

§ 19

Arbeitsstätten im Freien und Baustellen

§ 20

Brandschutz

§ 21

Erste Hilfe

§ 22

Sanitäre Vorkehrungen in Amtsgebäuden

§ 23

Sozialeinrichtungen in Amtsgebäuden

§ 24

Nichtraucherschutz

3. Abschnitt – Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

§ 25

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 26

Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 27

Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 28

Einsatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 29

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 30

Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung

§ 31

Grenzwerte

§ 32

Messungen

§

33 Verzeichnis der Bediensteten

4. Abschnitt – Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 35

Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 36

Handhabung von Lasten

§ 37

Lärm

§ 38

Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 39

Bildschirmarbeitsplätze

§ 40

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 41

Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung

5. Abschnitt – Gesundheitsüberwachung

§ 42

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 43

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 44

Sonstige besondere Untersuchungen

§ 45

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 46

Pflichten des Dienstgebers

6. Abschnitt – Präventivdienste

§ 46a

Betreuung durch Präventivfachkräfte und andere geeignete Fachkräfte

§ 47

Beauftragung von Sicherheitsfachkräften

§ 48

Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

§ 49

Beauftragung von Arbeitsmedizinern

§ 50

Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner

§ 50a

Sonstige Fachleute

§ 51

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Überwachung (Erstbegehung, wiederholte Begehung)

II. Hauptstück – Durchführung des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände mit Ausnahme der Stadt Graz

§ 52 Bedienstetenschutzkommission
§ 53 Überprüfung
2. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz

§ 54§ 52

Grazer Bedienstetenschutzkommission

§ 55§ 53

Überprüfung

2. Abschnitt – Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz

§ 54

Grazer Bedienstetenschutzkommission

§ 55

Überprüfung

3. Abschnitt – Gemeinsame Bestimmungen für die Kommissionen gemäß §§ 52 und 54

§ 56

Ersatzmitglieder, Bestellung, Wahl des Vorsitzenden, Unabhängigkeit

§ 57

Geschäftsordnung der Kommissionen

§ 58

Rechte der Kommission

§ 59

Sofortige Abhilfe

§ 60

Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung und dem Landtag

§ 61

Durchführungsbestimmungen

§ 62

Auflegen der Vorschriften

III. Hauptstück – Schlussbestimmungen

§ 63

Verweisung auf andere Gesetze

§ 64

Übergangsbestimmungen

§ 65

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 66

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014

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