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(1) (Verfassungsbestimmung) Der Entfall der Bezeichnung,(Verfassungsbestimmung)‘ in § 10 Abs. 4 und § 56 Abs. 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(2) Die Änderung des § 9 Abs. 3, des § 10 Abs. 4 und des § 56 Abs. 9 sowie die Einfügung des § 56 Abs. 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 151/2014 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1 Z 13 und Z 13a, § 4 Abs. 1 Z 4 und 5, § 4 Abs. 5 Z 2a, § 4 Abs. 6, § 7 Z. 4a, § 7 Z 7, § 13 Abs. 1, § 26, § 46a, § 50a und § 63 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Jänner 2015 in Kraft; gleichzeitig tritt § 49 Abs. 2 außer Kraft.
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2018 tritt § 2 Abs. 1 Z 11 mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 72/2018
(1) (Verfassungsbestimmung) Der Entfall der Bezeichnung,(Verfassungsbestimmung)‘ in § 10 Abs. 4 und § 56 Abs. 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(2) Die Änderung des § 9 Abs. 3, des § 10 Abs. 4 und des § 56 Abs. 9 sowie die Einfügung des § 56 Abs. 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 151/2014 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1 Z 13 und Z 13a, § 4 Abs. 1 Z 4 und 5, § 4 Abs. 5 Z 2a, § 4 Abs. 6, § 7 Z. 4a, § 7 Z 7, § 13 Abs. 1, § 26, § 46a, § 50a und § 63 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Jänner 2015 in Kraft; gleichzeitig tritt § 49 Abs. 2 außer Kraft.
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2018 tritt § 2 Abs. 1 Z 11 mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 72/2018