§ 4 StBauMüG (weggefallen)

Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2023 bis 31.12.9999
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationenen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden§ 4 StBauMüG seit 14.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 14.07.2023

In Kraft vom 24.08.2013 bis 14.07.2023
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationenen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden§ 4 StBauMüG seit 14.07.2023 weggefallen.

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