§ 19 StBauMüG (weggefallen)

Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2023 bis 31.12.9999
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist

1.

technische Bewertungsstelle für Bauprodukte;

2.

Produktinformationsstelle für das Bauwesen;

3.

registerführende Stelle im Sinn des § 8 Abs. 2.

§ 19 StBauMüG seit 14.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 14.07.2023

In Kraft vom 24.08.2013 bis 14.07.2023
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist

1.

technische Bewertungsstelle für Bauprodukte;

2.

Produktinformationsstelle für das Bauwesen;

3.

registerführende Stelle im Sinn des § 8 Abs. 2.

§ 19 StBauMüG seit 14.07.2023 weggefallen.

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