§ 5 Stmk. BSchG 1989 (weggefallen)

Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Behörde 1§ 5 Stmk. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat, gegen Bescheide der Behörde 1BSchG 1989 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Instanz kann die Berufung an den Gemeinderat eingebracht werden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.1990 bis 31.12.2013
Behörde 1§ 5 Stmk. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat, gegen Bescheide der Behörde 1BSchG 1989 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Instanz kann die Berufung an den Gemeinderat eingebracht werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten