Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bis zu 25 und für jeweils weitere 25 WC-Zellen ist nach Geschlechtern getrennt mindestens eine WC-Zelle für Rollstuhlbenützer einzurichten und als solche zu kennzeichnen.
(3) Alle WC-Zellen und Pißanlagen müssen einen gesondert entlüftbaren Vorraum sowie eine Waschgelegenheit haben.
(2) Bis zu 25 und für jeweils weitere 25 WC-Zellen ist nach Geschlechtern getrennt mindestens eine WC-Zelle für Rollstuhlbenützer einzurichten und als solche zu kennzeichnen.
(3) Alle WC-Zellen und Pißanlagen müssen einen gesondert entlüftbaren Vorraum sowie eine Waschgelegenheit haben.