§ 113 Stmk. BauG (weggefallen)

Steiermärkisches Baugesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2011 bis 31.12.9999
Für das Innere von Wohnungen gelten folgende Bestimmungen nicht:

1.

§ 53 hinsichtlich Stiegen und

2.

§ 55 hinsichtlich Höhe, Breite und Ausführung von Geländern und Brüstungen, ausgenommen Fensterbrüstungen.

§ 113 Stmk. BauG seit 30.04.2011 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2011

In Kraft vom 01.09.1995 bis 30.04.2011
Für das Innere von Wohnungen gelten folgende Bestimmungen nicht:

1.

§ 53 hinsichtlich Stiegen und

2.

§ 55 hinsichtlich Höhe, Breite und Ausführung von Geländern und Brüstungen, ausgenommen Fensterbrüstungen.

§ 113 Stmk. BauG seit 30.04.2011 weggefallen.

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