Steiermärkisches Archivgesetz – StAG (St-AG) Fundstelle

Steiermärkisches Archivgesetz – StAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.11.2013 bis 31.12.9999

Gesetz vom 16. April 2013 über die Sicherung, Verwahrung und Nutzung von Archivgut (Steiermärkisches Archivgesetz – StAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 59/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 1803/1 AB EZ 1803/2)

Änderung

LGBl. Nr. 64/2013 (KB)

LGBl. Nr. 112/2013 (XVI. GPStLT IA EZ 2176/1 AB EZ 2176/3)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Landesarchiv

§ 3

Aufgaben des Landesarchivs

§ 4

Qualifikation, ehrenamtliche Archivpflegerinnen/Archivpfleger

3. Abschnitt

Archivierung

§ 5

Anbietungspflicht

§ 6

Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen und Übernahme

§ 7

Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen

§ 8

Verwahrung, Sicherung und Erschließung von Archivgut

§ 9

Unveräußerlichkeit

§ 10

Recht auf Auskunft

§ 11

Recht auf Gegendarstellung

4. Abschnitt
Zugang und Nutzung des Archivgutes

§ 12

Schutzfristen

§ 13

Nutzung des Archivgutes

§ 14

Nutzungsbeschränkungen

§ 15

Benutzungsordnung

5. Abschnitt
Kommunales Archivwesen

§ 16

Kommunale Archive

§ 17

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 18

Behörden

§ 19

Verweise

§ 20

Inkrafttreten

§ 21

Inkrafttreten von Novellen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2013

Stand vor dem 15.11.2013

In Kraft vom 13.06.2013 bis 15.11.2013

Gesetz vom 16. April 2013 über die Sicherung, Verwahrung und Nutzung von Archivgut (Steiermärkisches Archivgesetz – StAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 59/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 1803/1 AB EZ 1803/2)

Änderung

LGBl. Nr. 64/2013 (KB)

LGBl. Nr. 112/2013 (XVI. GPStLT IA EZ 2176/1 AB EZ 2176/3)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Landesarchiv

§ 3

Aufgaben des Landesarchivs

§ 4

Qualifikation, ehrenamtliche Archivpflegerinnen/Archivpfleger

3. Abschnitt

Archivierung

§ 5

Anbietungspflicht

§ 6

Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen und Übernahme

§ 7

Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen

§ 8

Verwahrung, Sicherung und Erschließung von Archivgut

§ 9

Unveräußerlichkeit

§ 10

Recht auf Auskunft

§ 11

Recht auf Gegendarstellung

4. Abschnitt
Zugang und Nutzung des Archivgutes

§ 12

Schutzfristen

§ 13

Nutzung des Archivgutes

§ 14

Nutzungsbeschränkungen

§ 15

Benutzungsordnung

5. Abschnitt
Kommunales Archivwesen

§ 16

Kommunale Archive

§ 17

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 18

Behörden

§ 19

Verweise

§ 20

Inkrafttreten

§ 21

Inkrafttreten von Novellen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2013

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