§ 23a Stmk. AKG Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Akkreditierungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/2001 tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Die Neufassung des § 22 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 11 Abs. 4, die Einfügung des § 8a und der §§ 22a und 22b sowie der Entfall des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. März 2010, in Kraft.

(4) Die Änderung der Überschrift zu § 8, des § 8 Abs. 4, des § 11 Abs. 3 Z 3, des § 22 Abs. 1 Z 3 und der Überschrift zu § 22a sowie der Entfall des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 50/2001, LGBl. Nr. 7/2002, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 30.09.2013

In Kraft vom 03.03.2010 bis 30.09.2013

(1) Die Neufassung des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/2001 tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Die Neufassung des § 22 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 11 Abs. 4, die Einfügung des § 8a und der §§ 22a und 22b sowie der Entfall des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. März 2010, in Kraft.

(4) Die Änderung der Überschrift zu § 8, des § 8 Abs. 4, des § 11 Abs. 3 Z 3, des § 22 Abs. 1 Z 3 und der Überschrift zu § 22a sowie der Entfall des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 50/2001, LGBl. Nr. 7/2002, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten