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(1) Die Änderung des § 1 Abs. 2 und des § 2 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 102/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 1 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2019 tritt § 3a mit 1. Juli 2019 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 63/2019
(1) Die Änderung des § 1 Abs. 2 und des § 2 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 102/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 1 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2019 tritt § 3a mit 1. Juli 2019 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 63/2019