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(1) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner anzugeben, für die im dargestellten Gebiet ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der auf ganze Zahlen gerundeteLden an der Fassade in den folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB <= Lden < 60 dB | ||||||||||
60 dB <= Lden < 65 dB | ||||||||||
65 dB <= Lden < 70 dB | ||||||||||
70 dB <= Lden < 75 dB | ||||||||||
75 dB <= Lden | ||||||||||
(2) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner anzugeben, für die im dargestellten Gebiet ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der Lnight an der Fassade in folgenden Wertebereichen liegt:
50 dB <= Lnight < 55 dB |
55 dB <= Lnight < 60 dB |
60 dB <= Lnight < 65 dB |
65 dB <= Lnight < 70 dB |
70 dB <= Lnight |
Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann auch die geschätzte Zahl der Einwohnerinnen/Einwohner für den Bereich 45 dB <= Lnight <= 50 dB angegeben werden. |
(2a) Die Zuordnung von Wohnungen, Schulen, Kindergärten oder Krankenanstalten in die jeweilige Pegelklasse für die Ermittlung der Anzahl nach Abs. 1 und 2 hat nach der am stärksten lärmbelasteten Fassade zu erfolgen. Für Schallemissionen durch Straßenverkehr und durch Aktivitäten auf ganze Zahlen gerundeteGeländen für Anlagen hat die Zuordnung der Einwohner und Einwohnerinnen entsprechend § 4 Abs. 2 Z 5 zu erfolgen.
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(3) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten außerhalb des Ballungsraums ist zusätzlich aufgeschlüsselt nach Gemeinden die auf die zweite Nachkommastelle gerundete Fläche in km2 anzugeben, bezüglich dererfür die der auf ganze Zahlen gerundeteLden in folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB <= Lden < 65 dB |
65 dB <= Lden < 75 dB |
75 dB <= Lden |
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(4) Die Angaben der Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner, der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und der Fläche gemäß Abs. 1 und 2 habenbis 3 hat getrennt für Umgebungslärm durch Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen sowie für Umgebungslärm von Geländen für Anlagen gemäß dem Steiermärkischen IPPC-Anlagen- und Seveso-II-Betriebe-Gesetz zu erfolgen. Die Angaben haben aufgeschlüsselt nach Gemeinden zu erfolgen.
(5) Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann zusätzlich angegeben werden, wie viele Personen innerhalb der oben angeführten Geräuschpegelkategorien in Gebäuden
1. | mit besonderer Schalldämmung sowie | |||||||||
2. | mit einer ruhigen Fassade | |||||||||
wohnen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2019
(1) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner anzugeben, für die im dargestellten Gebiet ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der auf ganze Zahlen gerundeteLden an der Fassade in den folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB <= Lden < 60 dB | ||||||||||
60 dB <= Lden < 65 dB | ||||||||||
65 dB <= Lden < 70 dB | ||||||||||
70 dB <= Lden < 75 dB | ||||||||||
75 dB <= Lden | ||||||||||
(2) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner anzugeben, für die im dargestellten Gebiet ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der Lnight an der Fassade in folgenden Wertebereichen liegt:
50 dB <= Lnight < 55 dB |
55 dB <= Lnight < 60 dB |
60 dB <= Lnight < 65 dB |
65 dB <= Lnight < 70 dB |
70 dB <= Lnight |
Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann auch die geschätzte Zahl der Einwohnerinnen/Einwohner für den Bereich 45 dB <= Lnight <= 50 dB angegeben werden. |
(2a) Die Zuordnung von Wohnungen, Schulen, Kindergärten oder Krankenanstalten in die jeweilige Pegelklasse für die Ermittlung der Anzahl nach Abs. 1 und 2 hat nach der am stärksten lärmbelasteten Fassade zu erfolgen. Für Schallemissionen durch Straßenverkehr und durch Aktivitäten auf ganze Zahlen gerundeteGeländen für Anlagen hat die Zuordnung der Einwohner und Einwohnerinnen entsprechend § 4 Abs. 2 Z 5 zu erfolgen.
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(3) Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten außerhalb des Ballungsraums ist zusätzlich aufgeschlüsselt nach Gemeinden die auf die zweite Nachkommastelle gerundete Fläche in km2 anzugeben, bezüglich dererfür die der auf ganze Zahlen gerundeteLden in folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB <= Lden < 65 dB |
65 dB <= Lden < 75 dB |
75 dB <= Lden |
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(4) Die Angaben der Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner, der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und der Fläche gemäß Abs. 1 und 2 habenbis 3 hat getrennt für Umgebungslärm durch Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen sowie für Umgebungslärm von Geländen für Anlagen gemäß dem Steiermärkischen IPPC-Anlagen- und Seveso-II-Betriebe-Gesetz zu erfolgen. Die Angaben haben aufgeschlüsselt nach Gemeinden zu erfolgen.
(5) Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann zusätzlich angegeben werden, wie viele Personen innerhalb der oben angeführten Geräuschpegelkategorien in Gebäuden
1. | mit besonderer Schalldämmung sowie | |||||||||
2. | mit einer ruhigen Fassade | |||||||||
wohnen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2019