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Legende:
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(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. |
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2. |
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(2) VerweiseAnm.: in dieser Verordnung auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:LGBl. Nr. 90/2019
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(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
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(2) VerweiseAnm.: in dieser Verordnung auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:LGBl. Nr. 90/2019
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