§ 17 St-ULV

Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.11.2019 bis 31.12.9999

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG), LGBl. Nr. 127/1974BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 47/2007BGBl. I Nr. 104/2018;

2.

Steiermärkisches IPPC-Anlagen-Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und Sevesoüber die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-IIUmgebungslärmschutzgesetz – Bundes-Betriebe-GesetzLärmG), LGBl. Nr. 85/2003BGBl. I Nr. 60/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 113/2006;

(2) VerweiseAnm.: in dieser Verordnung auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:LGBl. Nr. 90/2019

Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18. Juli 2002, S. 12.

Stand vor dem 15.11.2019

In Kraft vom 01.06.2008 bis 15.11.2019

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG), LGBl. Nr. 127/1974BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 47/2007BGBl. I Nr. 104/2018;

2.

Steiermärkisches IPPC-Anlagen-Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und Sevesoüber die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-IIUmgebungslärmschutzgesetz – Bundes-Betriebe-GesetzLärmG), LGBl. Nr. 85/2003BGBl. I Nr. 60/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 113/2006;

(2) VerweiseAnm.: in dieser Verordnung auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:LGBl. Nr. 90/2019

Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18. Juli 2002, S. 12.

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