Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die haushaltsleitenden Organe verfügen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung der Steiermärkischen Landesregierung über die ihnen zugewiesenen Kredite des jeweils gültigen Landesbudgets seit 01.03.2018 weggefallen. Sie können sich dabei von der/den nach der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung vertretungsbefugten Bediensteten vertreten lassen.
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(2) Die haushaltsleitenden Organe verfügen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung der Steiermärkischen Landesregierung über die ihnen zugewiesenen Kredite des jeweils gültigen Landesbudgets seit 01.03.2018 weggefallen. Sie können sich dabei von der/den nach der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung vertretungsbefugten Bediensteten vertreten lassen.