Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Verrechnungsanordnungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu erteilen und elektronisch zu übermitteln§ 22 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. Hierzu sind die Verrechnungsdaten nach Maßgabe der vom HV-System bereitgestellten Eingabemaske zu erfassen und freizugeben.
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(2) Verrechnungsanordnungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu erteilen und elektronisch zu übermitteln§ 22 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. Hierzu sind die Verrechnungsdaten nach Maßgabe der vom HV-System bereitgestellten Eingabemaske zu erfassen und freizugeben.