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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Als Mittelvormerkung (Obligo) sind Geschäftsfälle zu verrechnen,
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(3) Als Forderungen oder Verbindlichkeiten sind Geschäftsfälle zu verrechnen, die finanzielle Ansprüche des Landes auf den Empfang von Geldleistungen oder Pflichten des Landes zur Erbringung von Geldleistungen begründen§ 26 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. Den Verrechnungsergebnissen ist der jeweilige Wert des Verrechnungsbudgets gegenüberzustellen.
(4) Als Zahlungen sind die Anordnungen, die auf erfüllten Forderungen oder Verbindlichkeiten beruhen oder die unmittelbar zu Ein- oder Auszahlungen des Landes führen, in der Finanzierungsrechnung zu verrechnen. Den Verrechnungsergebnissen von Zahlungen ist der jeweilige Wert des Finanzierungsbudgets gegenüberzustellen.
(5) Als Verrechnung von Budgetumschichtungen sind Maßnahmen,
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(2) Als Mittelvormerkung (Obligo) sind Geschäftsfälle zu verrechnen,
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(3) Als Forderungen oder Verbindlichkeiten sind Geschäftsfälle zu verrechnen, die finanzielle Ansprüche des Landes auf den Empfang von Geldleistungen oder Pflichten des Landes zur Erbringung von Geldleistungen begründen§ 26 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. Den Verrechnungsergebnissen ist der jeweilige Wert des Verrechnungsbudgets gegenüberzustellen.
(4) Als Zahlungen sind die Anordnungen, die auf erfüllten Forderungen oder Verbindlichkeiten beruhen oder die unmittelbar zu Ein- oder Auszahlungen des Landes führen, in der Finanzierungsrechnung zu verrechnen. Den Verrechnungsergebnissen von Zahlungen ist der jeweilige Wert des Finanzierungsbudgets gegenüberzustellen.
(5) Als Verrechnung von Budgetumschichtungen sind Maßnahmen,
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