Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Veränderungen im Vermögen, in den Fremdmitteln und im Nettovermögen sowie der Anfangsbestand, die Zu- und Abgänge und der Endbestand sind nach Vorgabe des Kontenplans auf Konten der Vermögensrechnung zu verrechnen. Sämtliche Schlusssalden sind vollständig in die Vermögensrechnung überzuleiten. Dabei ist das Nettoergebnis des Finanzjahres jeweils dem kumulierten Nettoergebnis des vorherigen Finanzjahres hinzuzurechnen.
(3) Erhaltene Einzahlungen und geleistete Auszahlungen sind einer Forderung bzw. einer Verbindlichkeit zuzuordnen und nach Vorgabe des Kontenplans auf Konten der Finanzierungsrechnung zu verrechnen.
(2) Veränderungen im Vermögen, in den Fremdmitteln und im Nettovermögen sowie der Anfangsbestand, die Zu- und Abgänge und der Endbestand sind nach Vorgabe des Kontenplans auf Konten der Vermögensrechnung zu verrechnen. Sämtliche Schlusssalden sind vollständig in die Vermögensrechnung überzuleiten. Dabei ist das Nettoergebnis des Finanzjahres jeweils dem kumulierten Nettoergebnis des vorherigen Finanzjahres hinzuzurechnen.
(3) Erhaltene Einzahlungen und geleistete Auszahlungen sind einer Forderung bzw. einer Verbindlichkeit zuzuordnen und nach Vorgabe des Kontenplans auf Konten der Finanzierungsrechnung zu verrechnen.