Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Forderungen sind grundsätzlich von der haushaltsführenden Stelle zum Zeitpunkt ihres Entstehens im HV-System zu erfassen und von der Schuldnerin/dem Schuldner unter Berücksichtigung des Fälligkeitszeitpunktes und gewährter Zahlungserleichterungen einzufordern.
(2) Forderungen sind grundsätzlich von der haushaltsführenden Stelle zum Zeitpunkt ihres Entstehens im HV-System zu erfassen und von der Schuldnerin/dem Schuldner unter Berücksichtigung des Fälligkeitszeitpunktes und gewährter Zahlungserleichterungen einzufordern.