Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für die Auftragszeichnung ist die eigenhändige Unterschrift von zwei Zeichnungsberechtigten erforderlich. Wird die Überweisung im Wege des elektronischen Bankverkehrs veranlasst, hat die Auftragszeichnung nach der zwischen dem Land und dem betroffenen Kreditinstitut getroffenen Vereinbarung ebenfalls durch zwei Zeichnungsberechtigte zu erfolgen.
(3) Überweisungsaufträge mit gleichartigen Zahlungen können zu einem Sammelauftrag zusammengefasst werden, wenn dies zweckmäßig ist und der Arbeitserleichterung dient. Im Sammelauftrag sind die Gesamtsumme und die Anzahl der Einzelaufträge anzugeben. Die Auftragszeichnung nach Abs. 2 ist nur für den Sammelauftrag erforderlich, für die darin enthaltenen Einzelaufträge kann sie entfallen.
(2) Für die Auftragszeichnung ist die eigenhändige Unterschrift von zwei Zeichnungsberechtigten erforderlich. Wird die Überweisung im Wege des elektronischen Bankverkehrs veranlasst, hat die Auftragszeichnung nach der zwischen dem Land und dem betroffenen Kreditinstitut getroffenen Vereinbarung ebenfalls durch zwei Zeichnungsberechtigte zu erfolgen.
(3) Überweisungsaufträge mit gleichartigen Zahlungen können zu einem Sammelauftrag zusammengefasst werden, wenn dies zweckmäßig ist und der Arbeitserleichterung dient. Im Sammelauftrag sind die Gesamtsumme und die Anzahl der Einzelaufträge anzugeben. Die Auftragszeichnung nach Abs. 2 ist nur für den Sammelauftrag erforderlich, für die darin enthaltenen Einzelaufträge kann sie entfallen.