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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Ergibt die Prüfung Beanstandungen, hat die haushaltsführende Stelle die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen§ 57 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen.
(3) Der nach Abs.1 zu erstellende Prüfbericht ist dem überprüften Organ zur Gegenäußerung und zur Behebung festgestellter Mängel bekannt zu geben.
(4) Der Prüfbericht ist einschließlich der Gegenäußerung an das haushaltsleitende Organ, die Landesamtdirektion (Innenrevision) und den Landesrechnungshof zu übermitteln.
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(2) Ergibt die Prüfung Beanstandungen, hat die haushaltsführende Stelle die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen§ 57 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen.
(3) Der nach Abs.1 zu erstellende Prüfbericht ist dem überprüften Organ zur Gegenäußerung und zur Behebung festgestellter Mängel bekannt zu geben.
(4) Der Prüfbericht ist einschließlich der Gegenäußerung an das haushaltsleitende Organ, die Landesamtdirektion (Innenrevision) und den Landesrechnungshof zu übermitteln.