§ 58 StOAH-VO (weggefallen)

Steiermärkische Organisation und Aufgaben der Haushaltsführung – Verordnung – StOAH-VO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30§ 58 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. April 2014, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 23, 26 bis 30, 32 und 33 treten mit dem 1. Jänner 2015 in Kraft und sind erstmals für die Vollziehung des Landesbudgets für das Finanzjahr 2015 anzuwenden.

Stand vor dem 01.03.2018

In Kraft vom 30.04.2014 bis 01.03.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30§ 58 StOAH-VO seit 01.03.2018 weggefallen. April 2014, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 23, 26 bis 30, 32 und 33 treten mit dem 1. Jänner 2015 in Kraft und sind erstmals für die Vollziehung des Landesbudgets für das Finanzjahr 2015 anzuwenden.

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