Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Arbeitsgeräte und Werkzeuge, insbesondere solche mit scharfen Schneiden oder Spitzen, müssen so transportiert, abgelegt und verwahrt werden, daß durch sie niemand gefährdet werden kann DSV seit 30.08.2021 weggefallen.
(3) Schadhafte Geräte oder Werkzeuge sind vor Wiederverwendung instandzusetzen oder aus dem Gebrauch zu ziehen.
(2) Arbeitsgeräte und Werkzeuge, insbesondere solche mit scharfen Schneiden oder Spitzen, müssen so transportiert, abgelegt und verwahrt werden, daß durch sie niemand gefährdet werden kann DSV seit 30.08.2021 weggefallen.
(3) Schadhafte Geräte oder Werkzeuge sind vor Wiederverwendung instandzusetzen oder aus dem Gebrauch zu ziehen.