Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Ingangsetzen der Maschine ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen DSV seit 30.08.2021 weggefallen.
(3) Eine Maschine, die dauernde Beobachtung erfordert, darf von der Bedienungsperson während des Betriebes nicht verlassen werden.
(4) Fahrbare und tragbare Maschinen dürfen nur mit abgestelltem Antrieb und in gesichertem Zustand befördert werden.
(2) Das Ingangsetzen der Maschine ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen DSV seit 30.08.2021 weggefallen.
(3) Eine Maschine, die dauernde Beobachtung erfordert, darf von der Bedienungsperson während des Betriebes nicht verlassen werden.
(4) Fahrbare und tragbare Maschinen dürfen nur mit abgestelltem Antrieb und in gesichertem Zustand befördert werden.