§ 44 Stmk. DSV (weggefallen)

Steiermärkische land und forstwirtschaftliche Dienstnehmerschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Schleifkörper dürfen nicht auf Kreissägewellen oder Frässpindeln aufgespannt werden§ 44 Stmk.

(2) Bei Durchführung von Schleifarbeiten müssen Schutzbrillen getragen werden, sofern nicht an der Schleifmaschine durchsichtige Schutzschirme angebracht sind DSV seit 30.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.08.2021

In Kraft vom 26.07.1972 bis 30.08.2021
(1) Schleifkörper dürfen nicht auf Kreissägewellen oder Frässpindeln aufgespannt werden§ 44 Stmk.

(2) Bei Durchführung von Schleifarbeiten müssen Schutzbrillen getragen werden, sofern nicht an der Schleifmaschine durchsichtige Schutzschirme angebracht sind DSV seit 30.08.2021 weggefallen.

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