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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Vor der jeweiligen Verwendung sind die Geräte, insbesondere Manometer und Sicherheitsventile, auf einwandfreien Zustand zu prüfen§ 45 Stmk. Druckgefäße, deren äußeres oder inneres Aussehen bzwDSV seit 30.08.2021 weggefallen. Alter befürchten lassen, daß keine genügende Festigkeit vorliegt, oder deren Sicherheitseinrichtungen nicht einwandfrei funktionieren, dürfen nicht verwendet werden.
(3) Der vom Hersteller angegebene Betriebsdruck darf nicht überschritten werden.
(4) Nach jeder Verwendung sind die Geräte drucklos zu machen, zu entleeren, sorgfältig zu reinigen und so aufzubewahren, daß Flüssigkeitsreste austropfen können.
(2) Vor der jeweiligen Verwendung sind die Geräte, insbesondere Manometer und Sicherheitsventile, auf einwandfreien Zustand zu prüfen§ 45 Stmk. Druckgefäße, deren äußeres oder inneres Aussehen bzwDSV seit 30.08.2021 weggefallen. Alter befürchten lassen, daß keine genügende Festigkeit vorliegt, oder deren Sicherheitseinrichtungen nicht einwandfrei funktionieren, dürfen nicht verwendet werden.
(3) Der vom Hersteller angegebene Betriebsdruck darf nicht überschritten werden.
(4) Nach jeder Verwendung sind die Geräte drucklos zu machen, zu entleeren, sorgfältig zu reinigen und so aufzubewahren, daß Flüssigkeitsreste austropfen können.