§ 38f GemO (weggefallen)

Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.12.9999
Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat beschließt seine Geschäftsordnung§ 38f GemO seit 29.01.2024 weggefallen. Diese bedarf der Genehmigung des Gemeinderates, die zu versagen ist, wenn die Geschäftsordnung nicht dem Sinn dieses Gesetzes entspricht.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004

Stand vor dem 29.01.2024

In Kraft vom 28.09.2004 bis 29.01.2024
Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat beschließt seine Geschäftsordnung§ 38f GemO seit 29.01.2024 weggefallen. Diese bedarf der Genehmigung des Gemeinderates, die zu versagen ist, wenn die Geschäftsordnung nicht dem Sinn dieses Gesetzes entspricht.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten