§ 38g GemO (weggefallen)

Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.12.9999
Für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates gelten die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009§ 38g GemO seit 29.01.2024 weggefallen.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004, LGBl. Nr. 29/2010

Stand vor dem 29.01.2024

In Kraft vom 01.05.2010 bis 29.01.2024
Für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates gelten die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009§ 38g GemO seit 29.01.2024 weggefallen.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004, LGBl. Nr. 29/2010

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