Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die gestellte Frage gilt als bejaht, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „ja“ lauten. Eine Alternative gilt als angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen für sie entscheidet.
(3) Das Ergebnis der Volksbefragung ist dem Gemeinderat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung in der nächsten Sitzung zuzuleiten.
(2) Die gestellte Frage gilt als bejaht, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „ja“ lauten. Eine Alternative gilt als angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen für sie entscheidet.
(3) Das Ergebnis der Volksbefragung ist dem Gemeinderat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung in der nächsten Sitzung zuzuleiten.