Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) zur Kommission endet
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(3) Die Landesregierung hat das Recht, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Kommission aus wichtigem Grund mit Bescheid abzuberufen§ 86 Stmk. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
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AnmL-DBR seit 31.12.2013 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010
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(2) Die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) zur Kommission endet
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(3) Die Landesregierung hat das Recht, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Kommission aus wichtigem Grund mit Bescheid abzuberufen§ 86 Stmk. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
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AnmL-DBR seit 31.12.2013 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010