§ 206 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Dem Primararzt/Der Primarärztin gebührt eine Ärztedienstzulage in der Höhe von € 330,0§ 206 Stmk. Die Bestimmung des § 194 Abs. 1 gilt für Primarärzte/Primarärztinnen sinngemäßL-DBR seit 31.12.2014 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2014
Dem Primararzt/Der Primarärztin gebührt eine Ärztedienstzulage in der Höhe von € 330,0§ 206 Stmk. Die Bestimmung des § 194 Abs. 1 gilt für Primarärzte/Primarärztinnen sinngemäßL-DBR seit 31.12.2014 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013

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