§ 2 StBTV 2015 (weggefallen)

Steiermärkische Bautechnikverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.06.2010, S. 13, umgesetzt.

(§ 2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer StBTV 2015/418/A) seit 31.08.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.08.2020
(1) Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.06.2010, S. 13, umgesetzt.

(§ 2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer StBTV 2015/418/A) seit 31.08.2020 weggefallen.

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