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Legende:
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Die Volksanwaltschaft wird für den Bereich der Verwaltung des Landes für zuständig erklärt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012
Die Volksanwaltschaft wird für den Bereich der Verwaltung des Landes für zuständig erklärt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012