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Der Landesrechnungshof ist ein Organ des Landtages, nur diesem verantwortlich und bei Durchführung von Kontrollen an keine Weisungen gebunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012
Der Landesrechnungshof ist ein Organ des Landtages, nur diesem verantwortlich und bei Durchführung von Kontrollen an keine Weisungen gebunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012