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(2) (Verfassungsbestimmung) Die §§ 39 Abs. 7 und 44 Abs. 1 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2004, in Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) Die §§ 39 Abs. 7 und 44 Abs. 1 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2004, in Kraft.