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(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die §§ 25 Abs. 6 und 31 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003 außer Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die §§ 25 Abs. 6 und 31 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2003 außer Kraft.