§ 4 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
Sind Frauen in Dienststellen unterrepräsentiert, sind Bewerberinnen, sofern sie für die angestrebte Stelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen§ 4 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
Sind Frauen in Dienststellen unterrepräsentiert, sind Bewerberinnen, sofern sie für die angestrebte Stelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen§ 4 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

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