§ 7 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 4 Landes-Gleichbehandlungsgesetz sind zu beachten§ 7 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

(2) In Bewerbungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (wie z. B. Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen/Bewerbern dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 4 Landes-Gleichbehandlungsgesetz sind zu beachten§ 7 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

(2) In Bewerbungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (wie z. B. Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen/Bewerbern dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.

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