§ 10 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
Es müssen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass leitende Funktionen grundsätzlich auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt werden können§ 10 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen. Im Bereich der Krankenanstalten ist auf die speziellen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
Es müssen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass leitende Funktionen grundsätzlich auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt werden können§ 10 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen. Im Bereich der Krankenanstalten ist auf die speziellen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen.

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