§ 14 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Personalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren§ 14 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen. Diese Themen sind bei Fachtagungen der Personalverantwortlichen sowie bei aktuellem Anlass zu behandeln.

(2) In den Schulungen für Führungskräfte sind Themen wie Frauenförderung, Landes-Gleichbehandlungsgesetz, Umgang mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu behandeln.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
(1) Personalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren§ 14 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen. Diese Themen sind bei Fachtagungen der Personalverantwortlichen sowie bei aktuellem Anlass zu behandeln.

(2) In den Schulungen für Führungskräfte sind Themen wie Frauenförderung, Landes-Gleichbehandlungsgesetz, Umgang mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu behandeln.

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