§ 14 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsPersonalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren. Diese Themen sind bei Fachtagungen der Personalverantwortlichen sowie bei aktuellem Anlass zu behandeln.
  2. (2)Absatz 2In den Schulungen für Führungskräfte sind Themen wie Frauenförderung, Landes-Gleichbehandlungsgesetz, Umgang mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu behandeln.
§ 14 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
  1. (1)Absatz einsPersonalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren. Diese Themen sind bei Fachtagungen der Personalverantwortlichen sowie bei aktuellem Anlass zu behandeln.
  2. (2)Absatz 2In den Schulungen für Führungskräfte sind Themen wie Frauenförderung, Landes-Gleichbehandlungsgesetz, Umgang mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu behandeln.
§ 14 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

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